AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von subwhite
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen subwhite und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge.
Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang
widerspricht.
§ 1. GELTUNG
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Bereich Grafikdesign sind Bestandteil aller mit subwhite geschlossenen Verträge über Leistungen und Lieferungen in diesem Bereich. Abweichungen von diesen Bedingungen -- insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Kunden -- bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch subwhite. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
1.2 Mündliche Nebenabsprachen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. E-Mail gilt als Schriftform.
1.3 Widersprechen Regelungen in mit subwhite geschlossenen Verträgen einzelnen Regelungen dieser AGB, gehen die Regelungen des Vertrages vor. Die Geltung der AGB im übrigen bleibt hiervon unberührt.
1.4 Für Folgegeschäfte mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann, wenn sie nicht in jedem Fall ausdrücklich und erneut in den Vertragsabschluss miteinbezogen werden.
subwhite kann Änderungen an den AGB vornehmen. Widerspricht der Kunde nicht binnen 2 Wochen, fließen die Änderungen in laufende Verträge ein.
§ 2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1. Die für subwhite tätigen Personen übertragen die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und im Umfang unbegrenzten Nutzungsrechte an die subwhite.
subwhite darf diese an Dritte veräußern.
2.2. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von subwhite weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
2.3. Bei Verstoß gegen Punkt 2.1. hat der Auftraggeber subwhite eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
2.4. subwhite überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Designagentur subwhite bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
2.5. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen subwhite und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
2.6. subwhite hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber im Impressum genannt zu werden. Ferner ist subwhite dazu berechtigt, eine Nennung in Presseerklärungen, offiziellen Projektinformationen etc. einzufordern. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, subwhite eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von subwhite, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
§ 3. Vergütung
3.1. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Zusatzkosten und Sonderauslagen ohne Abzug. Als Sonderauslagen gelten Porto-, Telefon-, Fax-, Kurier-, Disketten-, Reise- und ähnliche Kosten. Als Zusatzkosten gelten Digitalisierungen, Ausdrucke, Kosten von Drittanbietern und ähnliches.
3.2. Sofern nicht anders vereinbart, ist je ein Drittel des Kostenvoranschlags nach Präsentation des ersten Entwurfs, der Ausarbeitungsvorstellung und nach Abnahme unabhängig davon fällig, ob die im Rahmen des Auftrags erbrachte Leistung dem ursprünglichen Zweck zugeführt wird oder nicht.
3.3. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
3.4 Vorschläge des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart worden.
3.5 Bei der Berechnung von Stundensätzen werden angebrochene Stunden auf jeweils 1⁄4 Stunde (30 Minuten) aufgerundet und entsprechend dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD mit 60 € vergütet.
3.6 Soweit subwhite kostenlose Dienste und Leistungen erbringt (Gefälligkeitsdienste), können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche ergeben sich hieraus nicht.
§ 4. Fremdleistungen
4.1. subwhite ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, subwhite hierzu eine schriftliche Vollmacht zu erteilen.
4.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung von subwhite abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, subwhite im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
§ 5. Eigentum, Rückgabepflicht
5.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind subwhite spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
5.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
§ 6. Herausgabe von Daten
6.1. subwhite ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass subwhite ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6.2. Hat subwhite dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von subwhite verändert werden.
6.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
6.4. subwhite haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung subwhite ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
§ 7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
7.1. Der Auftraggeber legt subwhite vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
7.2. subwhite führt die Produktionsüberwachung durch, entscheidet nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen. Ist eine Produktionsüberwachung durch subwhite nicht gewünscht, schließen der Auftraggeber und subwhite darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. subwhite übernimmt in diesem Fall keine Haftung für Fehler, die in der Produktion sichtbar werden.
7.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der subwhite 1% aber mindestens zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.
§ 8. Haftung
8.1. subwhite haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
8.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
8.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
8.4. subwhite haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
8.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von einer Woche (5 Werktage) nach Lieferung schriftlich bei subwhite geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
§ 9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
9.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für subwhite Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen,so hat er die Mehrkosten zu tragen.
9.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann subwhite eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
9.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller subwhite übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber subwhite im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Für den Inhalt ist der Kunde voll verantwortlich. subwhite führt keine Aufträge aus, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen.
§ 10. Informationspflicht
10.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, subwhite alle Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen, sofern sich diese als zur Erfüllung des Auftrags notwendig erweisen. Sollten diese Angaben sich im Verlauf als fehlerhaft erweisen, trägt der Auftraggeber etwaige Mehrkosten.
§ 11 Stillschweigepflicht
11.1 Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas vereinbart ist, gelten die an subwhite unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Ausgenommen sind Pass- und Codewörter.
§ 12. Schlussbestimmungen
12.1 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn dem der mangelhaften Bestimmung am nächsten kommt.
12.2 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Stand 01. JUNI 2017